Netzzugang.
Fremde Bahninfrastrukturen nutzen.
Die Bahnreform vom 1. Januar 1999 ermöglicht es den Bahnen, fremde Bahninfrastrukturen zu nutzen. Dies gilt natürlich auch für das Netz der Zentralbahn. Dieses umfasst die beiden Strecken Luzern–Stans–Engelberg sowie Luzern–Brünig–Interlaken. Die Koordination der Trassenvergabe übernimmt die Betriebsführung der Zentralbahn in Stansstad.
Die Bahnreform vom 1. Januar 1999 ermöglicht es den Bahnen, fremde Bahninfrastrukturen zu nutzen. Dies gilt natürlich auch für das Netz der Zentralbahn. Dieses umfasst die beiden Strecken Luzern–Stans–Engelberg sowie Luzern–Brünig–Interlaken. Die Koordination der Trassenvergabe übernimmt die Betriebsführung der Zentralbahn in Stansstad.
Serviceleistungen und Auskünfte
Die Infrastruktur der Zentralbahn bietet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verschiedene Serviceleistungen an (gem. NZV Art. 23). Weitere Auskünfte über die angebotenen Leistungen und Konditionen erhalten Sie bei:
zb Zentralbahn AG
Marketing und Verkauf
Postfach
Bahnhofstrasse 23
CH–6362 Stansstad
Als Tochterunternehmung der SBB wendet die Zentralbahn dieselben Preise an wie im Leistungskatalog der SBB definiert.
Die Bestimmungen «Infrastrukturdaten Zentralbahn» und «AGB Benutzung Infrastruktur Zentralbahn» sind integrierende Bestandteile untereinander. Die beiden Dokumente finden Sie im nächsten Abschnitt unter «Downloads.».
Downloads
Infrastrukturdaten Zentralbahn.pdf | 622 kB
AGB Benutzung Infrastruktur Zentralbahn.pdf | 48 kB