Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (nachfolgend: AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Gruppenreisenden, die durch die zb direkt akquiriert und betreut sowie direkt über die Incoming Reservationszentrale der zb gebucht werden und der zb.

Als Reisende gelten nebst natürlichen Personen auch Personengesamtheiten sowie juristische Personen, welche die vorliegenden Angebote der zb für sich selbst wie auch für Dritte buchen, vermitteln etc., namentlich Touroperators, Reiseveranstalter/Wiederverkäufer (nachstehend der/die «Reisende»). Die AGB werden in verschiedenen Sprachen verfasst. Massgeblich ist der Wortlaut in deutscher Sprache.

Auf Leistungen, welche die zb vermittelt, kommen die Geschäftsbedingungen der vermittelten Unternehmen zur Anwendung. In diesen Fällen schliesst der/die Reisende direkt mit den vermittelten Unternehmen ab. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschliesslich für alle Leistungen, welche vor Ort bezahlt werden, und auch dann, wenn dank der zb eine Reduktion auf den üblichen Preisen erfolgt.

1 Anmeldung

Der Vertrag zwischen dem/der Reisenden und der zb kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Anmeldung durch die zb zustande. Bei telefonischen Buchungen kommt der Vertrag mit der mündlichen Zusage der zb sowie der schriftlichen Reservationsbestätigung zustande. Bei Buchungen per E-Mail und Internet mit der schriftlichen Buchungsbestätigung durch die zb und/oder Bezahlung der gebuchten Leistungen. Individuell zusätzliche Hinweise und Bedingungen für die jeweils gebuchte Reise werden automatisch ebenfalls zum Vertragsinhalt. Diese individuell zusätzlichen Hinweise und Bedingungen gehen den vorliegenden AGB vor. Sonderwünsche und Nebenabreden sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der zb ausdrücklich schriftlich und vorbehaltlos bestätigt werden.

2 Gruppenreisen  

Für durch die zb direkt akquirierte und betreute Gruppen, die direkt über die Incoming Reservationszentrale zb buchen, gelten die Gebührenregelungen gemäss Tarif und die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen (Sales Manual / zentralbahn.ch/en/b2b). Die buchende Person haftet für die Bezahlung aller gebuchten Leistungen. Die buchende Person ist dafür besorgt, dass die Mitreisenden sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllen, die vorliegenden Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gegenüber allen Teilnehmern gelten, die Anweisungen der zb und den anderen Leistungserbringern befolgen.

3 Anreise

Ist im Arrangement keine Anreise enthalten, ist der/die Reisende für die rechtzeitige Anreise auf den gebuchten Zug selbst verantwortlich. Bei verspäteter Ankunft namentlich infolge von Verkehrsstaus, überlasteten Verkehrswegen, verspäteten öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, Einreiseverzögerungen, Witterungsverhältnissen etc., können keine Rückerstattungen vorgenommen werden.

4 Leistungen und Preise - Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich werden sämtliche bestellten Leistungen mittels einer Kreditkarte vor der Reise bezahlt. Alternativ kann vor Ort am Schalter in Bar, per Kreditkarte oder Voucher (ausschliesslich mit separater Vereinbarung) bezahlt werden. Andere Zahlungsmodalitäten sind nur nach Absprache möglich.
Die buchende Person haftet für die Bezahlung aller gebuchten Leistungen. Alle Preise verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. Werden Zahlungstermine nicht eingehalten, so kann die zb ihre Leistungen zurückbehalten, vom Vertrag zurücktreten und Bearbeitungsgebühren und/oder Annullierungskosten verlangen.

4.1 Annullierungskosten

Eine Änderung des Reiseprogramms und/oder der Teilnehmerzahl sowie die Absage der Reise, sind der zb unverzüglich mitzuteilen. Werden bestellte Leistungen nicht rechtzeitig annulliert oder teilannulliert‚ werden nachstehende Annullierungskosten verrechnet. Massgebend zur Ermittlung des Annullierungs- resp. Änderungsdatums ist das Eintreffen Ihrer schriftlichen Meldung bei der zb (Luzern–Interlaken Express: lix@zentralbahn.ch, Luzern–Engelberg Express: lex@zentralbahn.ch).

Für die Berechnung der Annullierungskosten ist das Reisedatum massgebend.

4.1.1 Luzern–Interlaken Express

Annullation einer Gruppe

  • Bis 14 Tage vor Reisedatum: Kostenlos
  • 13 bis 7 Tage vor Reisedatum: CHF 150.00/Gruppe
  • 6 bis 0 Tage vor Reisedatum: CHF 300.00/Gruppe
  • No Show: CHF 500.00/Gruppe

Reduktion der Teilnehmerzahl

  • Bis 7 Tage vor Reisedatum: Kostenlos
  • 6 bis 0 Tage vor Reisedatum: 100% des offiziellen Fahrpreises inkl. Reservationsgebühr pro annullierten Teilnehmer (Max. CHF 300.00)

Umbuchung auf einen anderen Zug

  • Bis 7 Tage vor Reisedatum: Kostenlos
  • 6 bis 1 Tag vor Reisedatum: CHF 200.00/Gruppe
  • Kurzfristige Umbuchung (reservierten Zug verpasst): CHF 300.00/Gruppe

4.1.2 Luzern–Engelberg Express

Annullation einer Gruppe

  • Bis 14 Tage vor Reisedatum: Kostenlos
  • 13 bis 7 Tage vor Reisedatum: CHF 50.00/Gruppe
  • 6 bis 0 Tage vor Reisedatum: CHF 100.00/Gruppe
  • No Show: CHF 100.00/Gruppe

Reduktion der Teilnehmerzahl

  • Bis am Reisetag: Kostenlos

Umbuchung auf einen anderen Zug

  • Bis 7 Tage vor Reisedatum: Kostenlos
  • 6 bis 0 Tage vor Reisedatum: CHF 100.00/Gruppe

4.2 Angebots- und Preisänderungen

Die zb behält sich ausdrücklich das Recht vor, die in Prospekten, Flyern und in elektronischen Medien veröffentlichten Angebote und Preise vor der Buchung des/der Reisenden zu ändern. Diese Änderungen werden dem/der Reisenden bei Buchung mitgeteilt.

4.2.1 Änderungen nach der Buchung vor Reisebeginn

Preise nach der Buchung und vor Reisebeginn können erhöht werden, wenn sich die Beförderungskosten erhöhen, namentlich durch neu eingeführte oder erhöhte staatliche Abgaben (wie z.B. Steuern etc.) oder Gebühren (z.B. Sicherheitsgebühren etc.), Wechselkurs- oder Tarifänderungen. Die vereinbarten Reisepreise erhöhen sich entsprechend. Die zb behält sich ferner das Recht vor, das Angebot oder einzelne Leistungen zu ändern oder ersatzlos abzusagen, wenn dies aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Ereignisse notwendig wird.

4.2.2 Änderungen während der Reise

Die zb ist berechtigt, Reiseänderungen vorzunehmen, sofern sich dies aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer oder nicht abwendbarer Umstände als notwendig erweist. Allfällige Mehrkosten gehen zulasten des/der Reisenden, ausser die zb habe die Reiseänderung verschuldeterweise herbeigeführt.

4.2.3 Reiseabsage und -abbruch durch die zb

Die zb ist berechtigt, die Reise ohne Entschädigungsfolge abzusagen oder abzubrechen, wenn Reisende durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigen Anlass geben. Vorbehalten bleiben die obigen Bearbeitungsgebühren und Annullierungskosten. Bei Reiseabbruch erfolgt keine Rückerstattung der nicht erbrachten Reiseleistungen. Die zb ist insbesondere berechtigt, die Reise abzusagen oder abzubrechen, wenn unvorhersehbare oder nicht anwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (Umwelteinflüsse, Naturkatastrophen etc.), behördliche Massnahmen, Streiks etc. die Reise erheblich erschweren, gefährden oder verunmöglichen. Bei Reiseabsage (durch die zb) vor Reisebeginn erstattet die zb den bereits bezahlten Preis unter Ausschluss weiterer Forderungen des/der Reisenden. Bei Reiseabbruch wird der Reisepreis für die nicht bezogenen Leistungen zurückerstattet, ausser diese Leistungen würden der zb von den Leistungserbringern in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben insbesondere auch zusätzlich anfallende Kosten infolge Reiseabbruchs.  

4.3 Reklamationen / Beanstandungen

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidet ein Teilnehmer einen Schaden, ist das Personal der zb vor Ort unverzüglich zu informieren und Abhilfe zu verlangen. Um Forderungen gegenüber der zb geltend zu machen, muss vom/von der Reisenden beim Personal der zb eine schriftliche Bestätigung der Rüge verlangt werden. Das Personal vor Ort ist indessen nicht berechtigt, irgendwelche Forderungen namens der zb anzuerkennen. Allfällige Minderungs- und Schadenersatzansprüche etc. sind innert 14 Tagen nach vertraglichem Reiseende schriftlich samt Bestätigung des Personals der zb vor Ort und anderen Beweismitteln bei der zb Zentralbahn AG, Incoming, Bahnhofstrasse 23, 6362 Stansstad, anzumelden. Wird der Mangel resp. Schaden nicht vor Ort beim Personal der zb gerügt und dann innert 14 Tagen nach vertraglichem Reiseende bei der zb geltend gemacht, verliert der/die Reisende sämtliche Rechte.

5 Haftung

Die zb verpflichtet sich, die Reisen gemäss vereinbartem Fahrplan zu organisieren. Auch bei sorgfältiger Organisation kann die Einhaltung der Fahrpläne nicht garantiert werden. Für Wertgegenstände, Foto- und Videoausrüstungen, Kreditkarten, Bargeld, elektronische Kommunikationsmittel (Natel etc.), etc. ist jeder Reisender selbst verantwortlich und die zb haftet weder für Verlust, Diebstahl, Beschädigung noch Missbrauch. Die zb haftet nicht für die Schlechterfüllung der Reise oder für Schäden, wenn sie namentlich auf folgende Ursachen zurückzuführen sind:  

  • Unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, welche an der Erbringung der vertraglichen Leistungen nicht beteiligt sind.
  • Höhere Gewalt oder Ereignisse, welche die zb oder ein Leistungserbringer nicht voraussehen oder abwenden konnte.

Die zb haftet für eigenes grobfahrlässiges Verschulden. Eine Haftung für leichtfahrlässiges Verschulden sowie die Haftung für die beigezogenen Leistungserbringer wird ausgeschlossen.

6 Datenschutz

Die Datenschutzbestimmungen finden Sie unter Datenschutz.

7 Gerichtstand

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Stans, Schweiz. Im Verhältnis zwischen dem/der Reisenden und der zb ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

Stansstad, April 2021

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