Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) verlangt, dass alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen des Verkehrssystems hindernisfrei gestaltet werden. Von der Umsetzung des BehiG profitieren nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen, Reisende mit Kinderwagen, Fahrrädern oder viel Gepäck.
Die Zentralbahn hat in den letzten Jahren viel investiert, um ihre Bahnhöfe, Haltestellen, Züge und Kundeninformationen barrierefrei zu gestalten. Das Bahnunternehmen bietet an 35 von 38 Haltestellen einen barrierefreien Zugang an. In Brienzwiler, in Niederrickenbach Station sowie in Ringgenberg stehen den Benutzenden bei Bedarf Ersatzlösungen zur Verfügung.

Der saisonale Entlastungszug Luzern–Interlaken Ost wird auf den Fahrplanwechsel vom 10. Dezember 2023 in den Fahrplan aufgenommen. Mit zwei zusätzlichen Verbindungen pro Tag und Richtung vom 9. Mai bis 27. Oktober 2024 wird das reguläre Angebot entlastet und der Reisekomfort für alle Fahrgäste erhöht.

Um die Kapazität auf der Strecke zwischen Luzern und Engelberg zu erhöhen, verkehrt der saisonale Entlastungszug (Luzern ab 9.36 Uhr) vom 9. Mai bis 27. Oktober 2024 bei grosser Nachfrage neu auch an den Wochentagen.

Mit dem Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2023 wird der Bedarfshalt in Grafenort eingeführt. Die Kundinnen und Kunden können den Halt sowohl vor Ort als auch im Zug mit einem Druckknopf anfordern. Diese Massnahme erhöht die Pünktlichkeit und senkt den Energieverbrauch.

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Thomas Keiser

Stellvertretender Mediensprecher
Leiter Unternehmenskommunikation

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