Heckenschneiden.
Information für Bahnanstösser:innen.
Die Zentralbahn setzt sich für die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb des Bahnnetzes ein. Dazu gehört auch die Gewährleistung eines klaren Lichtraumprofils entlang der Strecken. Wir bitten Bahnanstösser:innen, Bäume, Hecken und Sträucher auf ihren Parzellen entsprechend zurückzuschneiden.
Die Zentralbahn setzt sich für die Sicherheit und den reibungslosen Betrieb des Bahnnetzes ein. Dazu gehört auch die Gewährleistung eines klaren Lichtraumprofils entlang der Strecken. Wir bitten Bahnanstösser:innen, Bäume, Hecken und Sträucher auf ihren Parzellen entsprechend zurückzuschneiden.
Die Zentralbahn als Bahnbetreiberin ist darauf angewiesen, dass Bäume, Hecken und Sträucher der angrenzenden Parzellen so zurückgeschnitten sind, dass diese nicht ins Lichtraumprofil ragen und so die Sicht der Lokführerin und des Lokführers sowie die Sicherheit der Bahnarbeitenden beeinträchtigen. Ebenfalls müssen die Abstände zu den Fahrleitungen eingehalten werden. Aus diesem Grund bitten wir die Bahnanstösserinnen und -anstösser, diese Arbeiten bei Bedarf durchzuführen, bzw. durch die Grundeigentümerin oder den Grundeigentümer ausführen zu lassen. Dabei sollten Sie die Abstände gemäss Leitungsverordnung LeV, Art. 35 und den vorgegebenen kantonalen Pflanzabständen gemäss Nachbarrecht nach ZGB Art. 688 einhalten.
Informationen und Empfehlungen zur Baumschnittsicherheit entlang des Bahnnetzes
Bei der Arbeitsausführung sind die Abstände zu den elektrischen Leitungen zu beachten und das Betreten der anliegenden Bahnparzelle ist aus Sicherheitsgründen verboten. Falls Sie für diese Arbeiten trotzdem die Bahnparzelle betreten müssen, bitten wir Sie, einen Sicherheitswärter zu Ihrer Sicherheit beizuziehen.
Gerne beraten wir Sie über einen Sicherheitswärter oder auch bei anderen Fragen zum Thema Rückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträucher entlang unseres Streckennetzes unter der Telefonnummer +41 58 668 83 27.
Die Grundeigentümer:innen werden aufgefordert, die entsprechenden Arbeiten jeweils bis Ende April auszuführen, da andernfalls die erforderlichen Schnittarbeiten unter Kostenfolgen zu Lasten der Eigentümerin oder des Eigentümers vorgenommen werden.
Wir bitten Sie um Kenntnisnahme und bedanken uns für Ihre Mithilfe und Unterstützung.